Jugendschutz
Der Verkauf von alkoholischen Getränken an Minderjährige ist gesetzlich verboten (§ 9 JuSchG).
Wir nehmen den Jugendschutz sehr ernst und halten uns strikt an die gesetzlichen Vorgaben.
Wichtige Hinweise für Ihre Bestellung:
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Alkohol darf nur an Personen ab 18 Jahren verkauft werden.
Beim Abschluss der Bestellung müssen Sie bestätigen, dass Sie volljährig sind. -
Verantwortung bei der Annahme der Lieferung:
Sie verpflichten sich sicherzustellen, dass die Lieferung ausschließlich von einer volljährigen Person entgegengenommen wird. -
Mögliche Altersprüfung bei Zustellung:
Der Zusteller kann bei Zweifeln oder erkennbar jugendlichen Empfängern eine Alterskontrolle verlangen oder die Übergabe verweigern. -
Keine Abgabe an Minderjährige:
Ist keine volljährige Person vor Ort, darf die Zustellung nicht erfolgen.
Mit Abschluss Ihrer Bestellung bestätigen Sie, dass Sie mindestens 18 Jahre alt sind und die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes anerkennen.